Preisaktualität in Preisvergleichen
Bereits zweimal befasste sich der BGH mit dem Thema der Preisangaben in Preisvergleichsdiensten. Hierbei wurde festgestellt, dass bereits in einer Preissuchmaschine die Versandkosten genannt werden und die Preisangaben immer aktuell sein müssen. Preisunterschiede zwischen Suchmaschine und Shop seien wettbewerbswidrig.
In der aktuellen BGH-Entscheidung wurde sich nun nochmals nochmals mit beiden Fragen beschäftigt:

Zunächst klärte der Bundesgerichtshof nochmals die Rolle des Händlers. Dieser haftet unmittelbar als Täter der wettbewerbswidrigen Werbung. Die fehlende Angabe zu Versandkosten verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Der BGH stellte zunächst fest, dass es grundsätzlich ausreichend sei, wenn im Online-Shop über die Höhe der Versandkosten mittels verlinkter Seite vor Einleitung des Bestellprozesses informiert wird.

Der BGH urteilte auch, dass die Händlerin selbst für die fehlerhafte Preisdarstellung verantwortlich war. Die Händlerin wusste, wann Froogle immer die Preise aktualisiert. Also hätte die Händlerin nach Ansicht des BGH die Preise um diese Zeit ändern können, sodass sie sofort in der Suchmaschine beachtet worden wären.

Das Gericht hat letztendlich nicht wirklich etwas Neues entschieden, da beide Fragen bereits Gegenstand von BGH-Urteilen waren. In diesem neuen Urteil sagt der BGH aber deutlicher, dass Händler selbst daran schuld sind, wenn sie sich eine Preissuchmaschine zur Werbung suchen, bei der die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden können.
Download-Angebot
Online-Tour

Verschaffen Sie sich einen kleinen Eindruck von den umfangreichen Möglichkeiten von Powershop.

Zur Tour hier klicken
Vertrauen seit 2003

Seit 2003 haben sich von den Leistungen unserer Shoplösungen schon viele tausende Kunden überzeugen können.

Referenzen anzeigen (Auswahl)
Ihr Wertguthaben
Dauerhafter Erfolg

Langfristiger Erfolg durch suchmaschinenfreundliche Programmierung und Vergünstigungen bei Suchmaschinenoptimierern